Gartenstraße 14
Gartenstraße 14
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Gartenstraße 14
Flur: 4
Flurstück: 173/1

Repräsentative, zweigeschossige Villa aus dunklem feinporigem Lungstein auf annähernd quadratischem Grundriss. Streng wirkender, historistischer Bau mit vorwiegend gotischen Stilelementen. Charakteristisch für die drei differenziert ausgebildeten Fassaden sind die mittig angelegten, unterschiedlich weitvorspringenden Risalite mit Dreiecksgiebelbekrönungen. Der horizontalen Fensterreihung im 1. und 2. Stock der Hauptfassade wirkt der aufstrebende Mittelrisalit, durch ein weiteres Geschoss erhöht, stark entgegen. Im Risalit wird der 2er-Rhythmus der Fensteranordnung wieder aufgegriffen. Lisenen, die in der oberen Hälfte des Erdgeschosses ansetzen, umschließen stockwerkübergreifend die Fensterpaare und laufen, indem sie mit den oberen Spitzbogenfenstern optisch korrespondieren, zu einem Kielbogen zusammen. Ecklisenen, mit Gesimsen bzw. Gesimsstücken verkröpft (im 3. Geschoss polygonal umgeformt), rahmen den Risalit seitlich und enden in schlichten Würfelkapitellen, auf denen kleine, giebelgeschmückte und den Hauptgiebel eingrenzende Häuschen stehen. Auffallende Gestaltungs- bzw. Schmuckelemente sind die Fensterlaibungen (profiliert) aus rötlichem Sandstein, die kassettierten und profilierten Felder unterhalb der Fenster (rötlicher Sandstein), architravierte Gesimsstücke über den Fenstern, spitzbogige Blendarkaturen unterhalb der Traufe (Fries) und im Giebel sowie bogenförmige Wülste (Kapitellzone) an den Erdgeschosslisenen. Die seitliche Fassade wird durch maureske Einzelformen, wie die überhöhten, leicht eingezogenen Spitzbogen, die stilisierten Blattkapitelle, die kleinteilige, maßwerkartig durchbrochene Balkonbalustrade an der loggienartig ausgebildeten Veranda geprägt. Das Giebelmotiv (breiter Kielbogen) wiederholt sich in Form einer Blendarkatur im 2. Geschoss. Die Fensterform der seitlichen Partien der Hauptfassade wird wieder aufgegriffen, allerdings in eine andere Rhythmik gebracht, die sich in gleicher Weise im rechten Fassadenteil spiegelt. Der Mittelteil mit Eingang, als leicht vorspringender Risalit gestaltet, ist durch Veränderungen im Treppenhausfenster gestört. Äußerst bedauerlich und ärgerlich, dass bei dem anspruchsvollen Bau, der zu den qualitätvollsten in Gießen zählt, auf eine angemessene Gestaltung der Fenster verzichtet wurde. Die originalen Einfriedungsteile sowie der parkartig gestaltete, leider schon reduzierte Garten sind Bestandteile des Ensembles. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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