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Das ehemals repräsentative Wohnhaus wurde nach Kriegszerstörung 1946 von Architekt Dirksmöller in stark reduzierter Form wiederaufgebaut und besonders im Dachbereich verändert. Historisierender Bau auf polygonalem Lungsteinsockel mit vereinzelt renaissancistischen Motiven (ornamentale Blattmotive und Faunkopf innerhalb der Balkonbrüstung, Konsolen). Durch breiten, linksseitig gelagerten Risalit zweigeteilte Fassadenstruktur. Dem Risalit ist ein eingeschossiger Erker mit Balkonaufsatz vorgelegt. Sämtliche Zierelemente sind aus rotem Sandstein gearbeitet. Samt der Gartenanlage und der originalen Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen und stadtgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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