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Gesamtanlage Rendel
Das Ortsbild Rendels verfügt über eine bemerkenswerte Vielzahl an historischen bäuerlichen Gehöften. Das in der Wetterau vertraute Bild der zwei- oder dreiseitigen Höfe mit giebelständigem Fachwerkwohngebäude, meist im späten 17. oder im 18. Jahrhundert erbaut, bietet sich vor allem in der Ober- und in der Bäkergasse. In der Dorfelder Straße ist auf eine Reihe größerer Hofanlagen mit traufständigen Wohnhäusern des 19. Jahrhunderts zu treffen. An verschiedenen Standorten wurden eingeschossige Fachwerkwohnbauten für Handwerker oder Tagelöhner errichtet. Die aufgehende historische Bausubstanz Rendels stammt mit Ausnahme des gotischen Chores der evangelischen Pfarrkirche aus der Zeit nach dem 30jährigen Krieg, die Anlage der Ortschaft mit ihrer Wegeführung ist zumindest als spätmittelalterlich anzusprechen. Auf den Aspekt der Ortsbefestigung wurde einleitend schon eingegangen. Der ringförmige Verlauf eines Haingrabens ist im Osten (Bebauung Haingasse) und im Süden (Das Pfädchen) noch gut nachvollziehbar; er bestimmte hier die Abgrenzung der Gesamtanlage. Im Westen ging er in neu aufgesiedelten Flächen unter, die Rückfront der historischen Gehöfte von Gronauer Weg und Pfarrgasse schließen dort das denkmalgeschützte Ensemble ab, im Norden schließlich ist der über den alten Kirchhof hinaus erweiterte Friedhof miteinbezogen. In der Binnenstruktur des Dorfes heben sich zwei platzförmige Bereiche hervor, im Süden der Lindenplatz und im Norden der Platz vor dem Rathaus, auf dem ein zwischenzeitlich beseitigter Brunnen stand. Rathaus sowie die benachbarte ehemalige Schule (Klein-Karbener Straße 1 und 3) säumen den Fuß des Kirchhofes, dessen erhöhte Lage am nördlichen Ortsrand auf ursprünglich sicher auch wehrhafte Aufgaben zurückzuführen ist.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |