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Dreigeschossiges Wohnhaus mit breit gelagertem, durch die Traufe abgesetztem Dachgeschoss. Bau mit wenigen Anklängen an einen späten, verhärteten Jugendstil. Bezeichnend die Kombination verschiedener Fensterformen: annähernd quadratische, dreigeteilte Fenster (Erdgeschoss), hochrechteckige, durch Lünetten optisch vergrößerte Fenster (l. Stock), kleinere hochrechteckige Fenster im 2. Stock und zum Quadrat tendierende, dicht gereihte Fenster im Dachgeschoss. Auffallend der konvex gewölbte, zweigeschossige, mit der Traufe verkröpfte Erker, der in einen Balkon mündet, dessen eiserne Brüstung streng geometrisierend gestaltet ist. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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