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Dreigeschossiges auf Fernsicht angelegtes Eckwohnhaus auf unregelmäßigern Grundriss. Späthistoristischer Bau mit stark klassizistischer Prägung, die besonders deutlich in den beiden Eckrisaliten mit ihrer Dreieckgiebelbekrönung zum Ausdruck kommt. Ecksituation durch zweigeschossigen, filigranen Balkon und polygonalen, steilen turmartigen Aufsatz (verschiefert) betont. Leider ist die Gesamtwirkung durch das Fehlen sämtlicher Schmuck- und Zierelemente erheblich gestört. Des weiteren verunstalten "Plastikfenster" das Gebäude. Dennoch Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |