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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, Teil eines hakenförmig bebauten Hofes; das vermutlich um 1700 errichtete dreizonige Wohnhaus von stattlichen Ausmaßen ist verputzt. Größe und Anordnung der Fenster, die Erschließung vom Hof aus in der mittleren Gebäudezone lassen im Inneren wie im Äußeren ein intaktes Fachwerkgefüge der Entstehungszeit vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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