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Zweigeschossiges Wohnhaus. Die rötliche, vorgesetzte Klinkerfassade wird durch die hellen, appliziert erscheinenden Schmuckelemente bereichert, die dem Formenvokabular der "Deutschen Renaissance" nahe stehen. Das mit Drempel und zentralem Giebel (dekorative Konsolen, schmiedeeiserner Zieranker, zentraler Okulus, angedeutetes Treppenmotiv, dekorativer Giebelaufsatz) ausgestattete Haus wird vor allem durch horizontale Elemente, wie das umlaufende, mit Zahnschnitt versehene, nur durch den Giebel unterbrochene Traufgesims und die seitlich abbrechenden, das Erdgeschoss einschließenden Gesimse bestimmt. Auch die gleichmäßige Reihung der aufwendig gerahmten Fenster, die in der Beletage durch flache Fensterbekrönungen hervorgehoben, im Erdgeschoss durch Quadersteine, konsolartige Schlusssteine und flachbogige Abschlüsse verziert sind, zielt auf eine horizontale Gesamtwirkung. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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