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Stattliches, zweigeschossiges Klinkerwohnhaus auf Lungsteinsockel mit Drempel, flachem Mittelrisalit und aufwendig gestaltetem Giebel. Ähnlich, jedoch anspruchsvoller, qualitätvoller und proportionierter gestaltet als das ebenfalls von Jacob Stein entworfene, gegenüberliegende Haus Nr. 33. Der Vergleich beider Häuser zeigt die Bandbreite der architektonischen Möglichkeiten eines Architekten (Stein) im selben Jahr, vermutlich unter verschiedenen finanziellen Bedingungen. Sämtliche Schmuck- und Zierelemente sind aus rötlichem Sandstein, so dass ein verhaltener, jedoch wirkungsvoller Kontrast zu dem gelblichen Klinker entsteht. Bemerkenswert die stark ausgeprägten Gesimse, die profilierten, teils architravierten Fensterrahmungen, die diamantierten Quadersteine, die weit vorkragenden Dreieckgiebel des 1. Stockes, das mittels Baluster, Pilaster und fasciertem Architrav besonders hervorgehobene Zwillingsfenster der Beletage sowie das gekoppelte Fenster des Giebelfeldes, welches durch einen verzierten Segmentbogen überfangen wird. Bedauerlich die unpassende Erneuerung der Fenster, die in einem starken Widerspruch zu dem weitgehend original erhaltenen Erscheinungsbild stehen. Zusammen mit den noch vorhandenen Teilen der Toreinfahrt Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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