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Zweigeschossiger, traufständiger Fachwerkwohnbau; Teil eines Hofes, der einen Knickpunkt im nördlichen Verlauf der Dorfelder Straße einnimmt. Der Bau ist verputzt. Größe und Anordnung der Fenster lassen aber ein ungestörtes Fachwerkgefüge erwarten. Die Proportionen des Baus legen eine Entstehungszeit um 1700 nahe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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