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Dreigeschossiges Wohnhaus mit extrem niedrigem Dachgeschoss und Pyramidaldach. Charakteristisch für den kubischen, konventionell-spätklassizistischen Bau die reduzierte Formensprache: besonders flach ausgebildeter Mittelrisalit, einfach profilierte Gesimse und Ecklisenen sowie die schlicht gestalteten, hochrechteckigen Fenster, die teils mit konsolgestützten Fensterbänken, teils mit gesimsförmigen Fensterbekrönungen versehen sind. Trotz verunstaltender moderner Fenster und dem hässlichen Klinkersockel Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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