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Axialsymmetrisches, dreieinhalbgeDoppelwohnhaus mit seitliRisalitbildung. Der späthistoristisechsachsige Bau wird vorrangig durch vertikale Gliederungselemente, u.a. durch die lisenengerahmten Risaund durch die exakt übereinander liegenden Fenster beherrscht. Eine kaum angedeutete Horizontalgliedeergibt sich über das Zusammender waagrechten Fensterabüsse und der ornamentierten Felder zwischen Erdgeschoss und 1. Stock. Wenig vorteilhaft die moderne, zu kontrastreiche Farbgestaltung. Kulturaus städtebaulichen Grün.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |