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Dreigeschossiges Wohnhaus mit Zwerchhaus und Dreieckgiebel. Konventioneller, spätklassizistischer Typus mit sparsam verwendeten Schmuckelementen. Die ursprüngliche Proportionierung der Fassade ist heute leider gestört, da entscheidende Elemente, wie die Verdachung der Obergeschossfenster und die Konsolen der Fensterverdachungen des ersten Stockes fehlen . Trotz störender "moderner" Fenster Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |