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Zweigeschossiges Wohnhaus des konventionell-spätklassizistischen Typus. Die anspruchslose Fassade wird von einem Zwerchgiebel, den hochrechteckigen Fenstern (in der Mitte zu Paaren zusammengefasst), dem Sockel- und Hauptgesims und den Gesimsstücken über den Fenstern des 1. Stockes bestimmt. Zusammen mit der originalen Hofeinfahrt ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |