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1907 südlich vor der geschlossenen Ortschaft errichtet; sie hatte die Aufgabe, das von dem 16 m höher gelegenen Rathausbrunnen kommende Wasser in einen 27 m höher gelegenen Hochbehälter zu pumpen. Von dort sollte es in die Hauswasserleitungen gelangen, die Anfang des 20. Jhs. erstmals verlegt wurden. Neben dem technischen Wert der Wassersäulenpumpe ist es der allgemeinere Aspekt der neuen individuellen Wasserversorgung, der den Denkmalwert der Pumpstation begründet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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