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Dreigeschossiges Wohnhaus. Als asymmetrische Ergänzung zur Goethestraße 70 war die Gestaltung des Daches als Mansarddach vorgegeben. Der schmale zweiachsige Bau erhält, ohne dass es zu einer eigentlichen Fassadenbildung käme, vor allem durch den flach gehaltenen, leicht geschwungenen Dreieckserker (links) sowie durch den charakteristischen Abschluss (abgetreppt) über den Nischenbalkonen (rechts) einen Ausdruck zwischen verhaltener Expressivität und gemäßigter Strenge, der auch in der Gestaltung der Hof- und Rückseite (qualitätvolle, abgetreppte Eingangssituation, Balkonloggien) zum Tragen kommt. Samt der noch verbliebenen Originalfenster und den Originalteilen des Zaunes Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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