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Villenartiger, zweigeschossiger Wohnhauskubus mit breitem, stark hervorgehobenem Mittelrisalit. Der großvolumige, wohlproportionierte, im Sinne eines Historismus klassizistischer Prägung gestaltete Bau hat ein pyramidales Dach (Schiefer), in das breite Zwerchhäuser eingestellt sind. Überzeugend wirkt sowohl die tektonische Gliederung mittels umlaufender profilierter Gesimse (unterhalb der Beletage verdoppelt) als auch der routinierte und je nach Bedeutung abgestufte Einsatz konventioneller Klassizismen (Pilaster, Architrav, Dreiecksgiebel) im Bereich der Fenstergestaltung. Auch die solide Ausführung der handwerklichen Details und das bis heute stimmige Ambiente (originale Einfriedung, alter Baumbestand) legen eine Einstufung als Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen nahe, obgleich die Gesamtwirkung des Gebäudes unter dem Einbau der teils nicht adäquaten Fenster leidet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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