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Zweigeschossiger Wohnhauskubus mit symmetrisch gestalteter Fassade. Barockale Elemente, wie das steile Mansarddach und der leicht konvexe Mittelrisalit mit geschwungener Bekrönung beherrschen den ausgesprochen kompakt wirkenden Bau, der zeitlich dem Jugendstil zuzuordnen ist. Der grobe Putz, der nach Maßgabe der erhaltenen Bauzeichnung zum originalen Bestand gehört, steht in wirkungsvollem Kontrast zu den glatt geputzten Gliederungs- und Zierelementen und dient diesen als Folie. Im Widerspruch zu den abwechslungsreich gestalteten Fensterfassungen stehen die modernen Ganzscheibenfenster, die die ansonsten intakte Gesamtwirkung des Baues nachhaltig stören. Zusammen mit der originalen Einfriedung ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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