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Zweigeschossiges Wohnhaus mit Mansarddach, risalitartiger Seitenpartie und rustiziertem Natursteinsockel. Die symmetrische, ohne jede Verzierung betont schlicht gestaltete Fassade wird lediglich durch Lisenen gegliedert. Wichtig für die Gesamtwirkung des stilistisch dem Jugendstil zuzuordnenden Baues: die komplizierte Dachlandschaft (Schiefer), besonders die Dreiecksgiebel von Risalit und Gaupe sowie die über zwei Geschosse gehenden, polygonalen Balkone, deren originale Gitterbrüstungen gut erhalten sind. Bemerkenswert und unbedingt schützenswert die aufwendige, dreistöckige hölzerne Balkonanlage an der Rückseite des Hauses und die originale Einfriedung. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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