Henselstraße 5
Henselstraße 5
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Henselstraße 5
Flur: 4
Flurstück: 404

Zweigeschossiges Wohnhaus mit schiefergedecktem Mansarddach, annähernd quadratischem Grundriss und asymmetrisch ausgebildeter Fassade. Für den Bau bestimmend der breite, abgewalmte Mansardgiebel, der das Dachgeschoss mit seinen weit auseinander liegenden, fast quadratischen Fenstern, bzw. den risalitartig vorspringenden Bauteil links überfängt. Abweichend vom ursprünglichen Plan, der eine historisierende, provinziell gefärbte Jugendstilvariante vorsah, wurden in der endgültigen Ausführung strengere, „fortschrittlichere" Formen gewählt. Bezeichnend in diesem Zusammenhang ist die fast quadratische Gestaltung der Erdgeschossfenster und das fein abgestimmte System von dünn aufgetragenen Putzflächen, die der gesamten Fassade eine betonte Flächenhafigkeit verleihen. Bedingt durch die Abwalmung des Daches (Planänderung) entsteht eine formale Leere im Giebelbereich. Elemente, wie der polygonale, eingeschossige Mittelerker mit Balkonabschluss, die Originalfenster mit kleinteiliger Sprossengliederung sowie die noch vollständig erhaltene alte Einfriedung sind unbedingt schützenswert. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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