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Zweigeschossiges, dreiachsiges Wohnhaus mit Mansarddach und breiterer risalitartiger rechter Partie. Der innerhalb der Zeitphase des Jugendstils errichtete Bau präsentiert sich heute in stark modernisierter und reduzierter Form. Es fehlen sämtliche ornamentalen Schmuck- und Zierformen und die originalen Fenster, so dass ein steriler, glatter Gesamteindruck entsteht. Dennoch aufgrund des charakteristischen Umrisses und nicht zuletzt wegen der an der Rückseite gelegenen, dreigeschossigen, hölzernen Balkonanlage Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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