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Im nördlichen Abschnitt der Haingasse, die mit ihrer Bebauung den östlichen Ortsrand bildet, gibt es mehrere eingeschossige Fachwerkwohngebäude für Tagelöhner oder Handwerker; besonders gut erhalten ist der Bau Haingasse 1. Ein eingeschossiger, giebelständiger Bau mit Keller, der vielleicht sogar noch im 18. Jahrhundert errichtet wurde. Das Fachwerk ist verputzt, das vermutlich rein konstruktive Gefüge scheint aber weitgehend ungestört zu ein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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