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Zweigeschossiges Wohnhaus mit flachem Mittelrisalit, steilem Mansarddach und geknicktem Mansardgiebel. Das Haus, das weitgehend originalen Bestand (zurückhaltende Ornamentik, Fensterfassungen und im Bereich des Giebels) zeigt, besitzt einen qualitätvollen Natursteinsockel, der durch den zu hell geratenen Anstrich und durch das fast schwarze (Schieferit), großflächig erscheinende Dach in unangenehmen Kontrast gesetzt wird. Zu bemängeln sind weiterhin die schlecht angepassten Fenster und die zu glatt geratene Gestaltung der Fensterfassungen. Schützenswert die originale Einfriedung. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |