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Dreigeschossiges Eckwohnhaus auf polygonalem Grundriss. Der bewusst für die Ecke und in Korrespondenz zu Bismarckstraße 32 gestaltete, großvolumige Bau hat ein hohes schiefergedecktes Mansarddach, das mit seiner abwechslungsreichen Dach- bzw. Giebellandschaft auf Fernwirkung angelegt ist. Typisch für die Entstehungszeit um 1900 der dekorative Einsatz der Materialien Klinker, Putz und Fachwerk. Die Eckrisalite zur Stephan- und Koplerstraße werden dabei mittels Krüppelwalmgiebeln und hölzerner, balkonartiger Erker besonders hervorgehoben. Unbedingt schützenswert die seitliche, filigran gestaltete Balkonanlage sowie die gut erhaltene Einfriedung samt Garten. Das nach Kriegseinwirkung im Eckbereich (Wegfall der flankierenden Türme und Veränderung der Balkone) stark gestörte Haus ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen. Es sollte als platzbildprägendes Gebäude entsprechend gestaltete Fenster erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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