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Dreigeschossiger Wohnhauskubus mit steilem Schiefermansarddach. Die heute recht schmucklose Fassade des konventionellen Jugendstilbaus wird durch den Knickgiebel, der den flachen Mittelrisalit überfängt sowie durch die teilweise genischten Balkone mit schmiedeeisernen Brüstungen geprägt. Immerhin bemerkenswert der qualitätvoll gearbeitete Werksteinsockel (Lungstein), der im Bereich des Risalites - von der Mitte aus ansteigend - getreppt ist und dabei die Scheitelpunkte der Rundbogenfenster des Erdgeschosses geringfügig übersteigt. Zusammen mit der originalen Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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