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Dreigeschossiges Wohnhaus (Doppelwohnhaushälfte) mit schiefergedecktem Mansarddach. Die Klassizismen des Jahrhundertwendebaus stehen in ihrer Flächigkeit und Verhärtung dem Jugendstil bereits nahe. Charakteristisch hierfür die Betonung der Vertikalen sowohl im Bereich des die Traufe durchstoßenden Mittelteiles (Dreiecksgiebel mit zu Mäandern verhärteten Voluten) als auch in den lisenengerahmten, flächig erscheinenden Seitenpartien, denen je eine Fensterachse (Fensterformat vermutlich verändert) zugeordnet ist. Ein breiter, zweigeschossiger Erker mit Balkonaufsatz gibt dem Bau zusätzliches Volumen. Einschließlich der originalen Einfriedung und dem Vorgarten ist das Haus, das farblich unbedingt besser gestaltet werden sollte, Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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