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Dreigeschossiges Wohnhaus (Doppelhaushälfte) mit mächtigem, asymmetrisch gestalteten Mansardgiebel (Schieferdach). Das in den Proportionen gestört erscheinende Haus (unruhige Fassadengestaltung durch flachbogige Erker, lisenengerahmten Eckerker, schmiedeeiserne Balkone) steht barocken Varianten des Jugendstils nahe. Besonders störend wirkt sich hier das Fehlen jeder Fensterunterteilung aus. Samt originaler Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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