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Dreigeschossiges, kubisches Wohnhaus mit verschiefertem Walmdach und stark dominierendem, in der Fassadenmitte liegendem Wintergartenvorbau. In den frühen 1920er Jahren entstanden, zeigt das Haus traditionalistische, vom Klassizismus abgeleitete Formen. Äußerst wichtig für die intakte Gesamterscheinung sind die achtfach unterteilten Fenster und die Klappläden. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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