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Zurückliegendes, im Winkel zur Straße stehendes villenartiges Wohnhaus mit zwei Geschossen. Der konventionell, doch wohlproportioniert gestaltete spätklassizistische Baukubus mit pyramidalem Schieferdach und zentralern Zwerchhaus zeichnet sich durch strenge Gliederungselemente und schlichte Einzelformen aus: Das profilierte Hauptgesims wird durch Verdopplung wirkungsvoll hervorgehoben, die hochrechteckigen, in der Mitte zu Paaren geordneten Fenster, die im ersten Stock durch waagrechte Bekrönungen abgeschlossen werden, erscheinen im Zwerchhaus durch pilasterartige Formen gerahmt. Wichtig für die Gesamtwirkung ist der in den Vorgarten übergehende Garten mit seinem alten Baumbestand und die originale Einfriedung, die gemäß dem Anstieg der Straße abgetreppt ist. Das Haus bewahrt trotz falscher Farbgestaltung und schlechter Fensterwahl eine der Entstehungszeit gemäße Atmosphäre und ist nicht zuletzt deshalb Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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