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Dreigeschossiges, schiefergedecktes Wohnhaus auf rustiziertem Sockel. Die Fassade des hochaufragenden Jugendstilhauses wird durch den großen Giebel dominiert, der den leicht vorgelagerten Baukörper abschließt. Der von der Grundstruktur her eher konventionelle Bau (Balkone und zweigeschossiger Sandsteinerker) bezieht seinen eigentümlichen Reiz aus der reichen rötlichen Sandsteinornamentik, deren figurale Anteile im Bereich des Giebels (Maskenköpfe) bzw. an der Balkonanlage (Blattmaske) originell bis kurios gestaltet sind. Zusammen mit der schlichten originalen Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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