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Dreigeschossiges Wohnhaus mit verschiefertem Mansarddach. Der durch Putzlisenen vertikal gegliederte, späthistoristische, in den Proportionen dem Jugendstil nahe stehende Bau hat einen risalitartig hervorgehobenen Mittelteil, der durch einen zweigeschossigen, konsolgestützten Zentralerker (darunter großes Flachbogenfenster) und ein Zwerchhaus (Drillingsfenster, gesprengter Dreiecksgiebel) betont erscheint. Die in den seitlichen Fassadenteilen gelegenen Fenster sind paarweise angeordnet und zum Teil mit sparsamer Ornamentik versehen. Sie sind, wie sämtliche Fenster des Hauses, heute leider durch Ganzscheibenfenster verunstaltet. Auch die hässliche Plattenverkleidung an den Brüstungen der dreigeschossigen Balkonanlage mindern das Gesamtbild. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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