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Dreigeschossiges Wohnhaus des späten Historismus. Das großvolumige Haus der Jahrhundertwende steht mit seiner steilen Proportionierung und seiner Tendenz, den Hauptbaukörper durch eng aneinander gerückte, scheinbar selbständige Bauteile wie den turmartig überhöhten Risalit (links) und den giebelgeschmückten Risalit (rechts) zu überspielen, dem Jugendstil nahe. Die renaissancistischen Schmuckformen am Giebel, im Bereich des dreigeschossigen, polygonalen Erkers sowie an den Fenstern (Flachbögen und Eselsrücken) haben demgegenüber eher konventionellen Charakter. Einschließlich der viergeschossigen, leider veränderten Balkonanlage und der Einfriedung ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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