Liebigstraße 38
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Liebigstraße 38
Flur: 5
Flurstück: 68/1

Stattliche, zweigeschossige Villa. Als Pendant zum eigenen Haus (Westanlage 6) von Hans Meyer geplant. Nach 1936 Wohnhaus des Kreisleiters, ab 1945 Wohnhaus des ersten Nachkriegsoberbürgermeisters Dr. Karl Dönges. Das eher auf Übereckansicht als auf Frontalansicht berechnete, auf ansteigendem Gelände liegende Haus wirkt besonders durch seinen markanten Umriss und seine abwechslungsreiche Dachlandschaft. Beide Wirkungsfaktoren sind bereits in dem äußerst differenziert gestalteten, wohldurchdachten Funktions- und Beziehungszusammenhang von polygonalem Grundriss und mehrfach gestaffeltem Aufriss angelegt. Vergleicht man das äußere Erscheinungsbild mit dem Grundriss, so lässt sich erkennen, dass von innen nach außen gedacht wurde, dass gleichsam vorgegebene, unterschiedlich geformte Raumkompartimente (innen) in der Weise zusammengefügt wurden, dass eine wirkungsvolle architektonische Einheit (außen) entstand. Charakteristisch für den "ländlichen" Stil des Hauses ist die Materialvielfalt. Das Graubraun des polygonalen Natursteinmauerwerks im Sockel, der rötliche Sandstein an Gesims, Fenster- und Türrahmungen, das braune, mannigfaltig gegliederte Fachwerk im Obergeschoss, die karminfarbenen Ziegel (Biberschwänze) und das kühle Grau des Schiefers im zur Straße liegenden Giebelfeld sind farblich fein aufeinander abgestimmt und stehen im wirkungsvollen Kontrast zu den hellen Putzflächen. Auch die außerordentlich formenreich und vielwinklig gestaffelten Fassadenteile (Loggien, Erker, Treppenturm) sowie die liebevoll schmückenden Details an Holz- und Metallelementen (besonders deutlich ablesbar am seitlichen Eingangsbereich) unterstreichen den "ländlichen" Charakter des Anwesens. Zusammen mit dem alten Baumbestand und der Einfriedungsmauer ist die ungewöhnlich gut erhaltene und gepflegte Professorenvilla Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und stadtgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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