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Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkbau seitlich des Aufgangs zum Kirchhof; das verputzte Gebäude aus dem 18. Jahrhundert wurde als Back- und Rathaus genutzt, bevor es in privaten Besitz wechselte. 1871 wurde es von der Gemeinde wieder angekauft, um dort in Ergänzung zu einem älteren, heute nicht mehr bestehenden Schulhaus einen weiteren Schulraum sowie eine Lehrerwohnung, ferner einen Ratssaal einzurichten. Der Ratssaal konnte nach der Verlegung in das 1884 auf dem benachbarten Grundstück Klein-Karbener Straße 1 neu erbaute Rathaus ebenfalls der Schulnutzung zugeschlagen werden. Das Gebäude Klein-Karbener Straße 3 repräsentiert ein dörfliches Schulwesen, in dem es noch keinen Unterschied zwischen Schul- und bäuerlichem Wohnhaus gab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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