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Zweigeschossiges Wohnhaus mit hohem Sockel und breitem Mittelrisalit. Die ursprüngliche Gestaltung des stattlichen Hauses war durch Stilmerkmale eines späten Historismus und des sog. Landhausstils geprägt. Bei einem brutalen Eingriff in das Gesamtgefüge (1971) wurde der überaus differenziert gestaltete, zentrale Giebelbalkon aus Holz zerstört. An seiner Stelle mauerte man den Risalit in völlig unorganischer Art und Weise auf und "verschönerte" ihn mit einem deplaziert wirkenden querformatigen Fenster. Trotz weiterer Veränderungen (Vereinfachung der Gaupen, Zweckentfremdung des Vorgartens) zeigt das Haus auch noch heute wirkungsvolle und qualitätvolle Details im Bereich der säulengeschmückten Balkonloggia und an den ornamental geschmückten Fenstern. Es ist daher Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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