Liebigstraße 43
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Liebigstraße 43
Flur: 5
Flurstück: 97

Zweigeschossiges, villenähnliches Wohnhaus mit asymmetrischer Fassade, hohem Mansardgeschoss (Biberschwanzdeckung) und Zwerchhaus. Das kompakte, stimmig proportionierte Einfamilienhaus bot zugleich Raum für die Arztpraxis des Hausherrn. Es beeindruckt noch heute durch seine intime Atmosphäre. Strenge, auf die Grundformen reduzierte, architektonische Glieder (Dreieckgiebel, Ecklisenen mit Putzquaderung, schmale hochrechteckige Fenster mit Klappläden) verdeutlichen, wie in der Spätphase des Jugendstils erneut auf das Formvokabular des Klassizismus (Louis XVI) zurückgegriffen wird. Geometrisch-schlichte Zierformen (hochrechteckige und rautenförmige Putzfelder) schmücken sowohl den auf Konsolen ruhenden Erker, der ein gesondertes, von Lisenen gerahmtes Feld einnimmt, als auch den von Pfeilern gestützten Windfang. Qualitätvolle Details, wie die gut erhaltene Eingangstür, das nicht isodome Lungsteinmauerwerk von Haussockel und Einfriedung, der noch vorhandene (!) Lattenzaun und nicht zuletzt der allerdings reparaturbedürftige Gartenpavillon an der Ecke des Vorgartens ergänzen den positiven Gesamteindruck des Anwesens. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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