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Qualitätvolles zweigeschossiges Einfamilienhaus im Stil der frühen 1930er Jahre. Der lang gestreckte, villenartige Bau hat ein verschiefertes Walmdach, dessen Traufe an der Unterseite kassettiert ist. Bestimmend für die Gesamtwirkung der trapezförmige, eingeschossige Mittelerker mit quadratischem Fenster (ornamentierter Schlussstein) und Balkon sowie der darüber angeordnete, nach unten geöffnete, flachbogige Segmentgiebel. Eminent wichtig die Gestaltung der querformatigen bzw. annähernd quadratischen Fenster. Die fehlende Sprossenteilung stört - wie man unschwer am Beispiel des mittleren Fensters erkennen kann - den Gesamteindruck nachhaltig. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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