Liebigstraße 46
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Liebigstraße 46
Wolff''sche Villa
Flur: 5
Flurstück: 78/1

Die noch vor dem Ausbau der Liebigstraße am „Obersten Riegelpfad" als eines der ersten Häuser entstandene Fabrikantenvilla liegt abseits der Straße in einem parkähnlich gestalteten Garten. Der frühgründerzeitliche, gotisierende Bau erinnert in seiner burg- bzw. schlossartigen Gestaltung entfernt an Vorbilder der so genannten Hannover'sche Schule. Das ursprünglich zweieinhalbgeschossige Haus war früher trotz seiner durch den vieleckigen Grundriss vorgegebenen Kompliziertheit optisch klar auf den oktogonalen Turm ausgerichtet. Mehrfache und in die Struktur des Gebäudes tief eingreifende Veränderungen, wie die Aufstockung des Kernbaus, des Treppenhauses und des Turmstumpfes, der Verlust des Zinnenkranzes und der Veranda sowie die Verkleinerung der Fenster stören diesen Bezug. Der vorherrschende Eindruck ist heute der einer eigenwilligen, jedoch auf einen Blick nicht überschaubaren Anlage. Der Kernbau dominiert durch seine Vertikalität, sein 1913 entstandener Giebel überragt noch den Turm, der dadurch wie ein Erker erscheint. Die interessanten und qualitätvollen Sandsteindetails der Fassade, besonders die mit korinthisierenden Kapitellen bekrönten Wandvorlagen am Turm, die Säulengalerie des oktogonalen Austritts und das Maßwerk der überschlanken Spitzbogenfenster des polygonalen Treppenhauses sind unbedingt schützenswert. Höchst störend wirkt die Ganzscheibenverglasung der Fenster, die sich früher durch ihre kleinteilige Binnengliederung der „gotischen" Struktur des Baues unterordneten. Die auch heute noch ihre Umgebung und das Straßenbild (Blick auf das Treppenhaus von der Ludwigstraße) in erheblichem Maße prägende Villa ist zusammen mit dem alten Baumbestand, der gepflasterten Auffahrt und der bedeutenden Einfriedung von 1908 Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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