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Zweigeschossiges, villenähnliches Wohnhaus mit Mansardgeschoss. Das ab 1903 der Firma Heyligenstaedt gehörende, einfache Haus mit Satteldach (traufständig) wurde um 1905 grundlegend im historisierenden Sinne überformt und repräsentativ durch zwei Risalite (links turmartig), durch einen vorgelagerten halbrunden Erkerbalkon und einen Ziergiebel ergänzt. Der so entstandene, etwas heterogene Bau wirkt in erster Linie durch den Kontrast zwischen Sandstein und Putz. Dekorativ die teils rundbogigen Fensterfassungen, das Zwillingsfenster mit überfangendem Rundbogen, das Treppenmotiv des Giebels und die gläserne Verdachung des Balkons. Zusammen mit der originalen Einfriedung und dem Vorgarten Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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