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Dreigeschossiges rötliches Klinkerwohnhaus. Das konventionelle, hochaufragende Haus im Stil der Deutschen Renaissance nimmt Bezug auf das schräg gegenüberliegende Haus Liebigstraße 58. Charakteristisch der mit Zwillingsfenstern und Rundbogenfenster ausgestattete Mittelrisalit, dem ein Ziergiebel (Treppenmotiv, abgerundeter Giebelaufsatz, seitliche Obelisken) aufgesetzt ist. Architravierte Fensterlaibungen, Konsolen und Schlusssteine binden die Fenster fest in die Fassade ein. Ein dekoratives, bordürenartiges Band (Zackenmuster) rahmt die seitlichen Kompartimente und verleiht ihnen dezidierte Flächenhaftigkeit. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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