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Das zweigeschossige, rötliche Klinkerwohnhaus mit Natursteinsockel und Mittelrisalit diente dem 3 Jahre später erbauten Haus Liebigstraße 57 als Vorbild. Im Vergleich zu diesem ist es kompakter und ausgewogener proportioniert, zeigt aber annähernd die gleichen Schmuckformen (Deutsche Renaissance). Die im Bereich des Giebels fehlenden Details könnten anhand des Bestandes des schräg gegenüberliegenden Hauses ergänzt werden. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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