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Zweigeschossiges Wohnhaus der frühen Gründerzeit auf kreuzförmigem, axialsymmetrischem Grundriss. Das schlichte, doch wohlproportionierte Haus mit Drempelgeschoss und nach hinten gelegener Veranda, das noch vor dem Ausbau der Liebigstraße am „Obersten Riegelpfad" entstand, repräsentiert in seltener Vollständigkeit den Typus eines spätklassizistischen Landhauses am Rande der Stadt. Typisch sind die einfachen, hochrechteckigen Fenster (Sprossenteilung!) mit ihren Klappläden, die umlaufenden Gesimse und die stark vorspringenden seitlichen Risalite nach vorne und hinten, die wie das Treppenhaus von flach geneigten, konsolgestützten Giebeln überfangen werden. Zusammen mit dem Vorgarten und dem Baumbestand ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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