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Zweigeschossiges Wohnhaus mit Kniestock. Das stattliche, historisierend gestaltete Haus auf annähernd quadratischem Grundriss wurde ursprünglich durch seine interessante Dachlandschaft geprägt, die heute leider stark gestört ist: so ist der renaissancistische Giebel des risalitartigen Vorbaus links verschwunden, die Helme des turmartigen Risalites rechts und des seitlich angeordneten polygonalen Erkers erheblich reduziert. Erhalten sind die Zierelemente aus Sandstein bzw. roten Klinkern, die sich gemäß dem Entwurf deutlich von den hellen Putzflächen abheben. Bedauerlich ist, dass die Schablonenmalerei im Bereich der Lünetten überstrichen und das Polygonalmauerwerk der Sockelzone im oberen Teil überputzt wurde. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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