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Dreigeschossiges Wohnhaus auf annähernd quadratischem Grundriss. Das ehemals zweigeschossige, schlichte Haus mit Kniestock gehört zu dem in Gießen häufigen, spätklassizistischen Bautypus, der durch klare Gesimsgliederung (Hauptgesims gedoppelt) und hochrechteckige Fenster (mit Sprossengliederung und flachen Verdachungen) charakterisiert ist. Es ist heute im oberen Bereich gestört, da der Dreieckgiebel über dem Mittelrisalit fehlt und die ursprünglich kleinen Drempelfenster vergrößert wurden. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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