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Zweigeschossiger Wohnhauskubus mit pyramidalem Dach, Kniestock und niedrigen, zentralen Zwerchhäusern. Das für seine Entstehungszeit sehr konventionell (spätklassizistisch) gestaltete Haus hat zwei fast gleich ausgeprägte Fassaden. Das mittlere Fenster der Beletage (Liebigstraße) gibt durch seine Verdopplung und seine aufwendigere Verdachung die Hauptrichtung an. Zum originalen Bestand gehört sowohl die seitliche Einfahrt als auch die Einfriedung des ehemaligen Vorgartens. Nachträgliche Veränderungen (Ladeneinbau, Eckeingang) verunklären die ursprüngliche Situation. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |