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Dreigeschossiges Wohnhaus mit turmartig ausgebildeter Ecksituation. Das großvolumige und durch die schmucklosen Wandflächen massiv wirkende Gebäude bildet den Auftakt zur stark ansteigenden Ebelstraße. Die verhärteten, fast sachlichen Zierformen im Bereich der zu Paaren zusammengefassten Fenster, der von einem umlaufenden Gesims eingebundene, zweigeschossige Balkonerker und das weithin sichtbare Schieferdach mit seinen relativ großen Dachhäusern geben dem Gebäude eine betont kühle Ausstrahlung. Eine gute Gestaltung der Fenster mit entsprechender Binnengliederung scheint dringend geraten. Einschließlich der originalen Einfriedung ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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