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Eine schmucke Ausstrahlung hat das zweieinhalbgeschossige, traufständige Wohnhaus, in das nachträglich ein Bäckerladen eingebaut wurde, so dass die ursprüngliche Axialsymmetrie der barockal gestalteten Fassade durchbrochen wird. Zentrale Gestaltungselemente sind die in übergreifender dekorativer Rahmung paarweise zusammengefassten, im Verhältnis zum kleinen Haus besonders groß erscheinenden Fenster im 1. Stock, die durch ihre überdimensionierten, rosettenförmigen Bekrönungen auffallen. Das Haus, das z. Z. eine viel zu auffällige Farbgebung aufweist, ist einschließlich der zum Laden führenden Freitreppe und der seitlichen Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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