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Viergeschossiges Wohnhaus auf schmalem Grundstück. Das steil aufragende, späthistoristische Klinkerhaus bildete ursprünglich mit dem Nachbarhaus Nr. 72 (Wiederaufbau) eine übergreifende Fassade. Hieraus erklärt sich das Ungleichgewicht zwischen dem zweiachsigen Eckrisalit und dem nur einachsigen übrigen Teil. Trotz dieser Störung zeigt das Haus auch heute noch gestalterische Qualität. Besonders der mit Volutenelementen bestückte Stufengiebel, aber auch die aufwendig gerahmten Flachbogenfenster, die durch rechteckige Felder (zweifarbiges Rautenmuster) optisch verlängert erscheinen und nicht zuletzt das dekorative, lachsfarbene System von Lisenen und Bändern tragen zum stimmigen Gesamtbild des Baus bei. Zusammen mit der originalen Einfriedung und dem quergelagerten Hinterhaus (aufwendige Fenstergestaltung, schöne dreiteilige Holztür mit Originalverglasung) ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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