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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; die ehemals zugehörige Hofanlage ist leider nicht erhalten. Der dreizonige Bau ist verputzt. Größe und Anordnung der Fenster lassen ein mit Ausnahme eines Anbaus auf der westlichen Traufseite ungestörtes Fachwerkgefüge erwarten. Die Proportion des Baus und die sich abzeichnenden Geschoßversätze sprechen für eine Entstehungszeit, die vielleicht noch im 17. Jahrhundert liegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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