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Gemäßigte, auf Funktionalität weitgehend reduzierte Klassizismen, mit spürbarer Nähe zum Jugendstil und der Tendenz zur „Sachlichkeit" bestimmen das Erscheinungsbild des großvolumigen, viergeschossigen Doppelwohnhauses an der Ecke zur Iheringstraße. Das mächtige, verschieferte Mansardwalmdach (Mansardgeschoss, Schleppgaupen) wirkt ebenso auf große Distanz wie die abgerundeten dreigeschossigen Erker mit Balkonabschluss nach vorne und der seitlich angefügte, apsidiale Treppenhausanbau mit dem wuchtig-vorgelagerten ionisierenden Säulenportal. Die sparsam auftretende Bauornamentik (Zahnschnitt, Kymation, Zierfelder) und die in sich gegliederten, teils großformatigen Fenster mildern die Dominanz der Putzflächen. Leider sind die im Bauplan vorgesehenen Spalierkulturen an den Wänden des Erdgeschosses nicht verwirklicht. Sie könnten in erheblichem Maße zur Auflockerung der Flächenhaftigkeit beitragen. Überaus wichtig für die Gesamtwirkung des Hauses ist der Erhalt der originalen Einfriedung mit ihrem Wechsel von gemauerten und schmiedeeisernen Partien. Beide Häuser sind Kulturdenkmäler aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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