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Dreigeschossiges Doppelwohnhaus mit hohem Sockel, steilem, verschiefertern Mansardgeschoss und differenziertem Dachaufbau (Kombination aus Sattel- und Walmdach). Der mächtige, dem Jugendstil nahe stehende Baukörper ist gemäß der Dreiteilung des Daches symmetrisch angelegt. Die spiegelverkehrte Verdopplung der in sich asymmetrischen Haushälften lässt eine symmetrische Gesamtfassade entstehen. Räumlichkeit evozieren sowohl die vorgelagerten, polygonalen Erker, die zugleich mittels der relativ sparsam eingesetzten Ornamentik in das Flächensystem eingebunden sind, als auch die risalitartig hervortretenden seitlichen Treppenhäuser. Ähnlich wie bei dem Hausensemble Liebigstraße 76/78 ist auch hier die Einfriedung von besonderer Bedeutung. Beide Häuser sind Kulturdenkmäler aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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